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Tierbisse
V. mors. [lat. name des Tieres] ...z.B. Vulnus morsum felis, canis, equi
Tollwut
In Salzburg gilt die Tollwut als ausgerottet. d.h. es ist bei Bissen durch Tiere in diesen Gebieten keine Impfung erforderlich. Haustiere die nur im Haus leben kommen sowieso in keinem Fall als Überträger in Frage. Haustiere deren Besitzer bekannt ist und die anamnestisch nie unbeaufsichtigt in einem Endemiegebiet waren sind ebenfalls niemals Überträger. Personen die von einer Fledermaus gebissen werden sind zu impfen. (vermehrte Tollwut von Fledermäusen in den Niederlandenà in Österreich noch nicht nachgewiesen) Verletzungen durch Wildtiere (Fuchs, Marder, Kaninchen, Feldhase) in Endemiegebieten sind als ansteckungsverdächtig anzusehen, hingegen nicht Kleinnager-Verletzungen (Maulwurf, Igel)
Eine passive Immunisierung mit Tollwutimmunoglobulin ist nur bei besonders schweren Bißverletzungen in Endemiegebieten angezeigt und nur bis zu 48 (höchstens 72) Stunden nach der Verletzung sinnvoll. ( Also nur in Ausnahmefällen)
Link zum Österreichischen Gesundheitsministerium: Tollwut
Bei Bißverletzungen in anderen Ländern Kontaktaufnahme mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel (BifA) Tel.: 01-492 00 70 (Mo-Fr. 8-15 h)
Therapie
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